Vereidigung zum Studienreferendar
Eine (zumindest in Nordrhein-Westfalen) unumgängliche Begleiterscheinung des Vorbereitungsdienstes ist die Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Wenngleich es im eigentlichen Berufsleben von Lehrkräften zwar üblich ist, zum Beamten auf Probe und später auf Lebenszeit ernannt zu werden, so ist es doch keine Garantie. Manch eine Lehrerin und manch ein Lehrer bleibt bis zum wohlverdienten Ruhestand angestellt im öffentlichen Dienst, genießt jedoch keinen Beamtenstatus. Ohne hier auf Vor- und Nachteile eingehen zu wollen, möchte ich nur festhalten, dass man den Vorbereitungsdienst (Referendariat) in NRW grundsätzlich und unausweichlich in einem Beamtenverhältnis ableistet. Dies bedeutet gleichzeitig, dass eine Gesundheitsuntersuchung beim Amtsarzt vor dem Referendariat nicht stattfindet. Hierzu kommt es erst, wenn das Land nach dem Referendariat darüber entscheiden möchte, ob man auf Lebenszeit verbeamtet werden soll. Und es bedeutet, dass man sich in aller Regel vor dem Referendariat darüber Gedanken machen sollte, ob man ggf. in eine private Krankenversicherung wechselt oder als freiwillig versichertes Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte (vorausgesetzt natürlich, dass man nicht zuvor schon privat versichert war).
So. Und warum schreibe ich über all das? Weil die Ernennung zum Beamten extra in einer Art Zeremonie zelebriert wird.
Noch vor dem ersten Tag an der neuen Schule gab es dafür an meinem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) einen eigenen Termin. Alle angehenden Lehramtsanwärter wurden versammelt, ihnen gegenüber saßen einige Kern- und Fachseminarleiter. Am Rednerpult stand die meiste Zeit der Leiter des ZfsL. Der redete viel über den beginnenden Abschnitt unserer Ausbildung, über unsere besondere Vorbild- und Erziehungsfunktion als Lehrkräfte, über unsere Verantwortung, Rechte und Pflichten. Währenddessen musste jeder von uns einen kleinen Stapel Formulare ausfüllen. Anschließend wurden wir in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhielten unsere Ernennungsurkunden, unterzeichnet im Namen der Landesregierung im Auftrag der Bezirksregierung von einer Sachbearbeiterin, deren Name schon auf meinen Bewerbungsunterlagen stand: „Herr … wird mit Wirkung vom … unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Studienreferendar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ernannt“.
Mit der Urkunde in der Hand gingen wir dann neben das Rednerpult und legten die zuvor ausgefüllten Dokumente auf den entsprechenden Stapeln ab. Außerdem mussten wir noch einige Dokumente unterschreiben und hier und dort etwas ankreuzen. Wie mein Geschichtslehrer damals schon immer sagte:
Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare!
Unbekannt, zit. nach meinem Geschichtslehrer
Zurück an unseren Plätzen wurden wir aufgefordert, uns hinzustellen, die rechte Hand zum Schwur zu heben und den in § 46 LBV NRW gesetzlich vorgeschriebenen Diensteid zeilenweise nachzusprechen:
Ich schwöre,
Diensteid nach § 46 LBV NRW
dass ich das mir übertragene Amt
nach bestem Wissen und Können verwalten,
Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.
Dabei durfte die letzte Zeile nach eigenem Ermessen weggelassen werden. Anschließend witzelte der Leiter des ZfsL, dass wir am Tag des Inkrafttretens unserer Ernennung (das Datum auf der Urkunde) morgens aufwachen und uns plötzlich wie andere Menschen fühlen würden und er fügte schmunzelnd hinzu: „Willkommen im Klub!“.
Schließlich war die Veranstaltung nach rund 2,5 Stunden beendet, wir verließen den Saal und suchten alle nach ehemaligen Kommilitonen und baldigen Mitreferendaren. Schnell fand ich eine Mit-Referendarin und einen Mit-Referendar, die zwar keines ihrer Fächer mit mir teilten, aber an derselben Schule ausgebildet werden würden. Wir plauschten kurz miteinander und verabredeten, an unserem ersten Schultag mit demselben Zug zu unserem Dienstantritt an der neuen Schule zu fahren.
Wie aufregend!
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